Prüf-Nr. ________ |
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Geheim! |
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Tauchvorschrift für
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Unterseeboote |
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(U-Boots-Tchvschr.) |
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Berlin 1943 |
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Oberkommando der Kriegsmarine |
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M. Dv. Nr. 381 Ausgabe August 1943 | ||
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Berichtigungen sind gem. „Druckschriften Merkblatt“ Ziffer 5 auszuführen. | |||
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Außer den in dieser Tauchvorschrift gegebenen Anordnungen, sind die in den Flottillenbefehlen, Ständigen Kriegserfahrungen und sonstigen Vorschriften erlassenen Befehle und Hinweise zu beachten. | ||
Inhaltsverzeichnis |
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- 4 - |
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Abschnitt I |
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Allgemeine Bestimmungen |
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A. Befehlssprache und Kommandos |
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1. Alle Befehle, Meldungen und Rückmeldungen, die beim Fluten, während der Tauchfahrt, beim Auftauchen, beim Ausblasen usw. gegeben werden, sind zu wiederholen, um sicherzustellen, daß sie richtig verstanden sind. | ||
Auf jeden Befehl hat die Meldung der Ausführung zu folgen. | ||
2. Bei Befehlen über die Betätigung von Absperrorganen sind ausschließlich die Worte „öffnen“ und „schließen“ zu gebrauchen. Bei Rückmeldungen über den Zustand sind nur die Worte „auf“ und „zu“ zu benutzen. Worte wie „geschlossen, dicht, geöffnet“ sind verboten. | ||
Bei Nennung von Leitungen, Absperrorganen usw. sind ausschließlich die vereinheitlichten Bezeichnungen (nach Skizzenbuch) anzuwenden. | ||
3. Der Befehl zum Fluten ist ausschließlich mündlich zu geben. Sollen bei Tauchfahrt die Entlüftungen geöffnet werden, so lautet der Befehl: „Entlüftungen öffnen“. | ||
4. Grundsätzlich herrscht im Boot unter Wasser peinliche Ruhe, so daß Geräusche, die auf irgendwelche Störungen in der Druckluftanlage oder Wassereintritt von außen schließen lassen, sofort gehört werden können. | ||
Es ist weitgehend mit Verständigung durch Zeichen zu arbeiten. | ||
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5. Jedes beabsichtigte Klopfen, feilen, usw. ist anzufragen. Das Hin- und Herlaufen im Boot wird nach vorheriger Anfrage an Zentrale geräuschlos ausgeführt. Es ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dazu ist es notwendig, daß die Flurplatten fest anliegen und nicht klappern. | ||
6. Tauchkommandos siehe besondere Zusammenstellung Abschnitt XII. | ||
7. Frei. | ||
8. Frei. | ||
9. Frei. | ||
10. Frei. | ||
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B. Tauchtafeln, Rollentafeln |
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11. Für jeden Bootstyp sind Tauchtafeln ausgestellt, welche die Maßnahmen enthalten, die beim Klarmachen zum Tauchen zu treffen sind. Die Soldaten, die diese Maßnahmen ausführen bzw. die Verantwortung für die richtigen Ausführungen zu übernehmen haben, sind in den Rollentafeln festgelegt. | ||
12. Die Maßnahmen betreffen: | ||
I. I. Oberdeck: | ||
a) Seemännisch, | ||
b) Technisch. | ||
II. II. Unterdeck: | ||
Abteilungsweise von hinten nach vorn. | ||
13. Die Tauchtafeln sind in jeder Abteilung angebracht, auf einer besonderen Tafel ist ferner in jeder Abteilung das Morsealphabet angegeben. | ||
14. Jeder Mann der Besatzung muß in der Bedienung der Sicherheits- und Rettungseinrichtungen ausgebildet sein. | ||
15. Frei. | ||
C. Sicherheitsvorschriften |
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16. Ein Boot darf nur dann tauchen, wenn ein Kommandant und L.I. an Bord sind. | ||
17. Zum Ein- und Ausdocken muß ein L.I. an Bord sein. | ||
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18. Teilweises Fluten von Zellen im Hafen darf nur unter der verantwortlichen Leitung des L.I. vorgenommen werden. Dazu ist das Boot unter Deck tauchklar (ggf. bis auf Turmluk) zu machen. | ||
Es ist darauf zu achten, daß der Druckluftvorrat zum Ausblasen der gefluteten Zellen ausreicht. Bei unklarer HD.-Luftanlage darf teilweises Fluten der Tauchzellen nur durchgeführt werden, wenn Notausblasen Tauchzellen eingebaut und angeschlagen ist. | ||
19. Im Hafen müssen außerhalb der Dienstzeit sämtliche Luken bis auf das Turmluk zu sein. | ||
Das Torpedoluk darf nur in Anwesenheit eines Offiziers auf sein. | ||
20. Vor dem Tauchen hat sich der Kommandant über die Wassertiefen und die sonstigen navigatorischen Verhältnisse zu unterrichten. Die geringste Wassertiefe beträgt bei Friedensübungen 18 Meter. Auf flacherem Wasser darf nur mit ganz geringer Lastigkeit getaucht werden. | ||
21. Bei Friedensübungen darf nicht getaucht werden, wenn nicht an Bord vorhanden sind: | ||
a) Die Hälfte des Druckluftvorrates, | ||
b) Die Hälfte des Sauerstoffvorrates, | ||
c) Für jeden Mann an Bord ein betriebsklarer Tauchretter. | ||
22. Die Flutklappen dürfen in See nur bei tauchklarem Boot geöffnet werden. Sie dürfen nicht geschlossen werden, solange die zugehörigen Tauchzellen ganz oder teilweise geflutet sind. | ||
23. Tauchklarmeldungen: | ||
Einzeln marschierende Boote im Heimatgebiet geben auf ihrer zuständigen Sicherheitswelle die Tauch- bzw. Auftauchmeldung als geschlüsselten Funkspruch ab. Bei Ausbildungsflottillen werden die Tauch- und Auftauchmeldungen durch besondere Verkehrsabkürzungen nach einem Kennzifferplan erstattet. Die Sicherheitswellen sind beim zuständigen Stützpunkt bzw. dem in See befindlichen Sicherheitsfahrzeug durchgehend besetzt. | ||
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24. Frei. | ||
25. Frei. | ||
D. Tauchtagebuch |
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26. Zur Kontrolle der Gewichts- und Trimmveränderungen wird unter Verantwortung des L.I. das Tauchtagebuch vom Zentralemaat geführt. Es ist eine geheime Urkunde, daher zu vereinnahmen und täglich vom L.I. zu unterschreiben. Es ist von Zeit zu Zeit dem Kommandanten zur Gegenzeichnung vorzulegen. | ||
27. Für jeden Tauchtag ist eine Trimmrechnung, nach jeder größeren Änderung (z.B. Torpedoumladen) eine weitere aufzustellen. Ausgangszustand der Trimmrechnung ist stets die letzte Einsteuerpeilung. Diese Peilung ist daher sorgfältig vorzunehmen, Unstimmigkeiten energisch auf den Grund zu gehen. | ||
28. Jedes Blatt des Tauchtagebuches muß vollständig ausgefüllt sein, damit es auch aus dem Zusammenhang gerissen den Gewichts- und Trimmzustand des Bootes eindeutig nachweist. | ||
Darüber hinaus ist es ein wichtiges Hilfsmittel für die Tiefensteuerung, besonders bei längeren Unterwasserfahrten, wenn jederzeit die Gesamtfüllung der Regler und die Verteilung des Trimmwassers ersichtlich ist (durch Mitschreiben der Füllungsveränderungen). | ||
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29. Frei. | ||
30. Frei. | ||
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Abschnitt II |
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Seeklarmachen |
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31. Vor jeder Fahrt ist das U-Boot sinngemäß nach dem für Überwasserschiffe erlassenen Bestimmungen seeklar zu machen. Darüber hinaus sind folgende Vorbereitungen zu treffen: | ||
32. Durch den W.O.: | ||
a) Prüfen der Unterwasser-Nachrichtenmittel, | ||
b) Nach Torpedoübernahme sofort Stützbalken wieder einsetzen, | ||
c) Prüfen der Signalbojen, soweit eingebaut. | ||
33. Durch den L.I.: | ||
a) 5 Stunden vor Seeklar E-Kompaßanlage anstellen lassen, | ||
b) Einstellung der Tiefenmesser, der lastigkeits- und Krängungszeiger, | ||
c) Prüfen der Tiefenruder (auch Umkupplung auf Handbetrieb) und der Tiefenruderlagenzeiger, | ||
d) Prüfen der Bordabsperrungs- und (soweit eingebaut) der Entlüftungsmeldeanlage, | ||
e) Aufstellung der Trimmrechnung, | ||
f) Laden der Akkumulatoren-Batterie (falls die Übung nicht volle Batterie erfordert, sind die zur Schonung der Batterie erlassenen Vorschriften zu beachten), | ||
g) Prüfen der Sehrohranlage, | ||
h) Schließen bzw. Prüfen der Luken und Schotten, | ||
i) Dichtigkeitsprobe. | ||
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34. Vor dem Anstellen der Dieselmotoren zum Probelauf ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, daß die Hauptkupplungen ausgerückt sind. Die Dieselmotorenkupplung ist eingerückt, damit der Anker der E-Maschine als Schwungmasse mitläuft. 15 Minuten vor Seeklar werden die Motoren abgestellt und die Hauptkupplungen eingerückt. Wenn angängig, werden nach vorheriger Anfrage an Brücke „Frage darf gelenzt werden“ die Bilgen gelenzt. Die Tauchzellen sind einzeln nachzublasen (dazu die erforderlichen Flutklappen öffnen). | ||
35. Unter Oberdeck und im Boot sind alle Gegenstände seefest zu verstauen. | ||
36. Zum Seeklar sind alle Luken bis auf Turmluk zu schließen. Die Luken sollen nicht nur von oben zugeschlagen werden. Es muß vorher ein Mann unter Deck am Luk klarstehen, der das Luk von unten zu kurbelt. Dazu gehört jedesmal die Meldung an L.I.: „Torpedoluk“, „Kombüsenluk“ usw. „ist zu“. Die Sperrklinken an den Luken dürfen nicht festgestellt sein. | ||
37. Die Meldungen: | ||
„Boot ist seeklar“ | ||
„Maschinenanlage ist seeklar“ | ||
umfassen alle für das Inseegehen und für das spätere Tauchen zu treffenden Maßnahmen. | ||
Dazu gehört, daß das Boot bis auf die betrieblich notwendigen Absperrungen unter Deck tauchklar ist und die Dichtigkeitsprobe durchgeführt wurde. | ||
38. Konnten einzelne Maßnahmen nicht durchgeführt werden, so ist das dem Kommandanten besonders zu melden. | ||
39. Frei. | ||
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40. Frei. | ||
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Abschnitt III |
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Klarmachen zum Tauchen |
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A. Kommandos |
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41. Der Kommandant gibt den Befehl: | ||
K.: „Klarmachen zum Tauchen“, | ||
ggf. mit Einschränkungen (z.B. „Bis auf Diesel“). | ||
Wenn die Umstände es erfordern, wird zuerst befohlen: | ||
„Oberdeck klarmachen zum Tauchen“ | ||
und später | ||
„Unterdeck klarmachen zum Tauchen“. | ||
42. Dieser Befehl geht nur an den L.I. Der L.I. wiederholt ihn und gibt ihn durch B.Ü. an alle Räume. | ||
B. Maßnahmen |
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43. Durch den W.O. zu treffende Maßnahmen: | ||
a) Oberdeck klarmachen zum Tauchen (Seemännisch). | ||
b) Artillerie klarmachen zum Tauchen. | ||
c) Nachrichtenmittel klarmachen zum Tauchen. | ||
d) Torpedowaffe klarmachen zum Tauchen. | ||
44. Durch den L.I. zu treffende Maßnahmen: | ||
a) Errechnung und Herstellung des Gewichts- und Trimmzustandes. | ||
b) Oberdeck klarmachen zum Tauchen (Technisch). | ||
c) Unterdeck klarmachen zum Tauchen. | ||
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45. Erläuterungen zu 43: | ||
Beim Klarmachen des Oberdecks zum Tauchen sind folgende Richtlinien besonders zu beachten: | ||
Unter Oberdeck dürfen keinerlei lose Teile herumliegen. Alle Gegenstände, wie Leinen, Fender, Torpedoübernahmegerät, Stelling, Dingi, müssen festgezurrt werden, so daß sie nicht losgeschlagen werden und damit die Anker bzw. Rettungseinrichtungen, Luft-, Dieselausblase- und Entlüftungsleitungen oder auch die Schrauben unklar machen können. Die Vorreiber aller Klappen und sonstigen Verschlüsse sind auf einwandfreies Schließen zu kontrollieren. Es ist darauf zu achten, daß die Klappen im geschlossenen Zustand richtig anliegen und nicht klappern. Die Signalboje (soweit eingebaut) muß eingeklinkt und fest sein. Entwässerung und Verschlußschrauben des Dingis müssen auf sein. | ||
Beim Tauchklarmachen der Brücke ist zu beachten, daß alle Klappsitze gut festgemacht werden, weil sie sonst während der Unterwasserfahrt klappern. Alle Holzgrätinge sind auf Festsitzen zu kontrollieren. | ||
Die Sprachrohrhähne werden nach dem Befehl des Kommandanten gefahren. Wenn sie bei tauchklarem Boot auf bleiben, müssen sie spätestens beim Schließen des Turmluks geschlossen werden. | ||
46. Beim Klarmachen des Unterdecks sind folgende Richtlinien besonders zu beachten: | ||
Die doppelten Absperrungen müssen nicht nur geschlossen (soweit der Betrieb bei Unterwasserfahrt das zuläßt), sondern auch auf ihre Gangbarkeit geprüft werden. Die Beweglichkeit und das richtige Anzeigen der Anzeigevorrichtungen ist zu prüfen. | ||
Der L.I. kontrolliert persönlich nach jeder Unterbrechung des Tauchklarzustandes, daß die Luken zu und die Stützbalken an den Torpedoluken richtig eingesetzt sind. Die Luken sind durch Hineinhängen von Kabellampen zu erleuchten. Nach vorheriger Anfrage | ||
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an die Brücke sind die Bilgen gut nachzulenzen. Bei Errechnung und Herstellung der Füllungen hat der L.I. darauf zu achten, daß Regler- und Trimmwasser zweckmäßig verteilt sind. | ||
47. Die Raumältesten melden ihre Räume dem L.I. tauchklar. | ||
Der L.I. kontrolliert den Tauchklarzustand der einzelnen Räume durch Prüfen der Außenbordverschlüsse (auch der des Torpedo- und Nachrichtenabschnittes). Die Meldung des Torpedomaaten über den Zustand der Torpedorohre und Torpedozellen geht an L.I. und W.O. | ||
48. Zur Durchführung einer möglichst genauen Gewichtsrechnung haben die Abschnittsvorstände dem Zentralemaaten einwandfreie Angaben über Veränderung von Gewichten und deren Lage im Boot zu machen. | ||
49. Nach jeder Werftzeit oder längeren Fahrpause hat der L.I. anhand der Tauchtafeln den Gesamtverschlußzustand persönlich zu überprüfen. | ||
50. Frei. | ||
C. Meldungen |
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51. Der Kommandant erhält folgende Meldungen durch den W.O. (das heißt, den jeweils zuständigen Abschnittsoffizier): | ||
a) „Oberdeck ist tauchklar“, | ||
b) „Torpedowaffe ist tauchklar“, | ||
c) „Artillerie ist tauchklar“ und | ||
d) „Nachrichtenmittel sind tauchklar“. | ||
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52.
Der Kommandant erhält folgende Meldung durch den L.I.: |
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„Unterdeck ist tauchklar“. | ||
53. IBei Booten mit Tauchbunkern ist der Zustand der Tauchbunker in der Meldung des L.I. (nicht in der des W.O.) mit enthalten. | ||
54. Ist der Tauchklarzustand der einzelnen Abschnitte nur teilweise hergestellt, so erhalten vorstehende Meldungen die Einschränkung wie z.B. „Unterdeck tauchklar bis auf Diesel“. | ||
55. Haben sich bei der Prüfung des Tauchklarzustandes Mängel ergeben, die nicht beseitigt werden konnten, so ist dies dem Kommandanten zu melden. | ||
56. Für das Öffnen und Schließen des Turmluks ist der Kommandant persönlich verantwortlich. Nach dem Öffnen bzw. Schließen gibt der Kommandant durch das Boot: | ||
K.: „Turmluk ist zu bzw. auf“. | ||
Nach erfolgter Meldung darf der Tauchklarzustand an keiner Stelle unterbrochen werden. Ist eine Unterbrechung jedoch notwendig, so müssen dies der Kommandant, der L.I. und der Wachhabende Offizier gleichzeitig wissen. | ||
57. Besonders ist beim An- und Abstellen der Dieselmotoren oder Lüfter das dazu notwendige Öffnen und Schließen der Kopf- und Fußventile der Luftschächte vom L.I. gesondert zu befehlen und von den Posten die erfolgte Ausführung zu melden. | ||
Das Öffnen und Schließen der Abgasventile und –Klappen und der Außenbordabsperrung von Hilfsmaschinen und Pumpen ist in den Befehlen zum An- und Abstellen der betreffenden Maschine mit enthalten. | ||
58. Frei. | ||
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59. Frei. | ||
60. Frei. | ||
- 19 - |
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Abschnitt IV |
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Dichtigkeitsprobe |
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61. Vor jedem friedensmäßigen Tauchmanöver hat eine Dichtigkeitsprobe stattzufinden. Sie kann als Über- oder Unterdruckprobe durchgeführt werden, normalerweise als Unterdruckprobe. Dazu muß das Barometer vorher auf den Außendruck eingestellt sein. | ||
62. Zustand des Bootes: | ||
Boot ist tauchklar, Besatzung ist auf Tauchstationen. |
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Befehle und Meldungen: | ||
K.: „Turmluk wird geschlossen“. | ||
K.: „Turmluk ist zu. Unterdruckprobe“, | ||
Der Befehl: „Turmluk ist zu“ geht durch BÜ. An alle Räume. | ||
63. L.I. wiederholt und befiehlt anschließend: | ||
„Ablüfter anstellen“. | ||
„Abluft-Kopf- und Fußventil öffnen“. | ||
„Abluftschieber öffnen“. | ||
Darauf erfolgen die Meldungen durch Posten: | ||
„Ablüfter läuft“. | ||
„Abluftkopfventil ist auf“. | ||
„Abluftfußventil ist auf“. | ||
„Abluftschieber Hinter- (Vor-) Schiff sind auf“. | ||
64. Fällt beim Absaugen der Unterdruck am Barometer nicht mehr: | ||
L.I.: „Abluftkopf- und –Fußventil schließen“. | ||
Posten: „Abluftkopfventil ist zu“. | ||
„Abluftventil ist zu“. | ||
L.I.: „Ablüfter abstellen“. | ||
„Abluftschieber schließen“. | ||
Posten: „Ablüfter steht“. | ||
„Abluftschieber Hinter- (Vor-) Schiff sind zu“. | ||
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65. Nach dem Abstellen des Lüfters folgt die Meldung an den Kmdt.: | ||
L.I.: „Unterdruck x mb“, | ||
danach die Meldung über den Gewichts- und Trimmzustand des Bootes. | ||
Der ZMt. nimmt Uhrzeit und meldet nach 2 Minuten an L.I.: „Zeit ist um“. | ||
Steht der Unterdruck nach Abschluß der Wartezeit, während äußerste Ruhe im Boot herrscht, so erfolgt Meldung an Kmdt.: | ||
L.I.: „Unterdruck x mb gefallen und steht jetzt“. | ||
66. Steht der Unterdruck nicht, so ist dies zu melden und die Ursache festzustellen. Ein Nachlassen des Unterdrucks ist meist auf Undichtigkeiten an der Druckluftanlage oder an Druckkörperanschlüssen zurückzuführen. Läßt sich nicht mit Sicherheit ermitteln, welche von beiden Ursachen vorliegt, so ist die Dichtigkeitsprobe mit Überdruck zu wiederholen. Bei der Überdruckprobe deutet Steigen des Druckes auf Undichtigkeiten an der Druckluftanlage, Fallen des Druckes auf Undichtigkeiten an den Absperrungen des Druckkörpers hin. | ||
Es darf auf keinen Fall getaucht werden, bevor die Ursache der Undichtigkeit gefunden und beseitigt ist. | ||
Nach der Unterdruckprobe ist bei anschließender Tauchfahrt der Unterdruck im Boot zu belassen. | ||
67. Eine Dichtigkeitsprobe ist nach jeder Unterbrechung des Tauchklarzustandes auszuführen, d.h. nach jedem Öffnen von Torpedo- oder Verkehrsluken. Eine erneute Dichtigkeitsprobe ist nicht erforderlich nach dem Öffnen des Turmluks und der betrieblich notwendigen Bordabsperrungen für die Dieselmotoren (Dieselluft, Abgasklappe, Kühlwasser), für die Bootslüftung (Ab- und Zuluftkopf- und –Fußventil) und für die Verdichter. | ||
Bei Booten mit druckfester Unterteilung ist von Zeit zu Zeit eine Dichtigkeitsprobe der einzelnen Abteilungen für sich vorzunehmen. | ||
- 21 - |
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68. Frei. |
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69. Frei. |
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70. Frei. |
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- 22 - |
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Abschnitt V |
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Trimmversuch |
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71. Trimmversuche sind stets dann vorzunehmen,
wenn der Gewichts- und Trimmzustand des Bootes durch irgendwelche Umstände
unübersichtlich geworden ist, z.B. nach Werftliegezeit, nach Umballasten,
nach Ausrüsten. |
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Bei dem ersten Trimmversuch nach der Werftliegezeit hat der Flo.Ing.
bzw. sein Stellvertreter an Bord zu sein. |
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Der Trimmversuch soll möglichst in ruhigem Wasser vorgenommen
werden. |
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72. Um ein Durchfallen des Bootes unmittelbar
nach dem Fluten zu vermeiden, ist das Boot durch Lenzen der Regler und
Torpedozellen möglichst leicht zu machen. Die Füllungen der
Trimmzellen richten sich nach überschläglich vorher angestellter
Berechnung. |
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73. Zustand des Bootes: |
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Boot ist tauchklar, Besatzung ist auf Tauchstation, Turmluk ist zu,
Dichtigkeitsprobe ist beendet. |
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74. Befehle und Meldungen: |
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K.: „Flutklappen, wasserdichte Back (und ggf.) wasserdichtes Heck
öffnen“. |
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L.I. wiederholt den Befehl. Die Wiederholung gilt gleichzeitig als Ausführungs¬kommando
für die zur Bedienung rollenmäßig abgeteilten Soldaten. |
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Die Flutklappen und wd. Back und, falls vorhanden, das wd. Heck
werden von den rollenmäßig dazu abgeteilten Soldaten geöffnet. |
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75. Der L.I. erhält folgende Einzelmeldungen: |
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Posten: „Flutklappen sind auf“. |
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„Wasserdichte Back ist auf“. |
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„Wasserdichtes Heck ist auf“. |
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L.I. an K.: „Flutklappen, wasserdichte Back, wasserdichtes Heck
sind auf“. |
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- 23 - |
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76. K.: „Klar bei Entlüftungen“. |
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L.I. wiederholt den Befehl. |
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Posten: „Eins . . . . ist klar“. |
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Für Boote mit durch Druckluft betätigten Entlüftungen
wird wie folgt verfahren: |
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Bei friedensmäßigen Tauchübungen und vor allem
beim ersten Trimmversuch nach Werftliegezeiten bleiben, der größeren
Sicherheit wegen, die Entlüftungen auf Hand umgestellt und gesichert.
Erst bei „Klar bei Entlüftungen“ werden sie auf Befehl
des L.I. auf Luft umgestellt und entsichert. |
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Befehle hierfür: |
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K.: „Klar bei Entlüftungen“. |
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L.I.
wiederholt und befiehlt: |
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„Entlüftungen umstellen auf Luft und entsichern“. |
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Posten: „Entlüftungen Eins, zwei . . . . sind umgestellt
auf Luft und entsichert.“ |
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L.I. an K.: „Entlüftungen sind klar“. |
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77. K.: „Trimmversuch, Fluten nach
Ermessen L.I.“. |
||
L.I. wiederholt den Befehl und läßt die Entlüftungen
öffnen. Hierbei ist es ihm freigestellt, alle Entlüftungen
gleichzeitig öffnen zu lassen oder die Tauchzellen nacheinander
zu fluten. Dabei ist jedoch darauf zu achten, daß die normale
Lage des Bootes gewahrt bleibt und nur geringe Lastigkeit auftritt. |
||
78. Nach dem Öffnen der Entlüftungen
erfolgen in der Nummernfolge der Tauchzellen die Meldungen an L.I. |
||
Posten: „Entlüftungen Eins, zwei, . . . . sind auf“. |
||
L.I. an K.: „Entlüftungen sind auf“. |
||
79. Während des Flutens sind die Bilgen
und die Entwässerungen der Luftschächte und Abgasleitungen
zu beobachten. Macht eine Entwässerung Wasser, so ist das ein Zeichen
dafür, daß die entsprechende Bordabsperrung undicht ist. |
||
Alle Undichtigkeiten werden sofort dem L.I. und von diesem weiter
an den Kommandanten gemeldet. |
||
- 24 - |
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80. Bei Undichtigkeiten, deren Ausmaß
nicht klar zu übersehen ist oder sofortige Gegenmaßnahmen
erforderlich machen, gibt der Kommandant, in dringenden Fällen
auch der L.I., grundsätzlich den Befehl: |
||
„Anblasen, Entlüftungen schließen“. |
||
Wird nur „Anblasen“ befohlen, so ist darin der Befehl
zum Schließen der Entlüftungen enthalten. |
||
Ebenso wird verfahren, wenn das Boot während des Flutens
zu tief durchfällt oder starke Vor- oder Achterlastigkeit annimmt. |
||
81. Verläuft das Flutmanöver
normal, so folgt der Befehl: |
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K.: „Boot
auf x t Restauftrieb bringen und nullastig legen“. |
||
L.I. wiederholt den Befehl. |
||
Durch Fluten der Regler nach den Befehlen des L.I. wird das Boot
zunächst ohne Berücksichtigung des Trimms auf einen Restauftrieb
von etwa 2 t gebracht. Jetzt ist das Boot in seiner Längsstabilität
weich geworden und wird mit kleinen Trimmitteln durchgependelt, um die
Restluft aus den Tauchzellen zu bringen. |
||
Durch weiteres Zufluten in die Regler wird das Boot auf den befohlenen
Restauftrieb gebracht. Von 2 t Restauftrieb ab meldet der L.I. laufend
das Abnehmen des Restauftriebes. |
||
82. Um eine gleichzeitige Prüfung der Tiefenmesser
durchzuführen, wird das Boot so weit unter Wasser gebracht, bis
die Turmdecke eben überspült ist. Dieser Zustand wird durch
Öffnen des Prüfhahnes im Turmluk genau festgestellt. |
||
Ist das Boot so weit unter Wasser gebracht, daß die Turmdecke
nach Anzeige der Tiefenmesser dicht über der Wasseroberfläche
ist, so meldet |
||
L.I. an K.: „Prüfhahn dicht über Wasser“. |
||
Von jetzt ab werden nur noch geringe Wassermengen zugeflutet,
um den Augenblick des Überspülens der Turmdecke genau zu erfassen.
Sobald der Prüfhahn Wasser macht, |
||
- 25 - |
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K. an L.I.: „Null, Prüfhahn unter Wasser", |
||
der Prüfhahn wird geschlossen und der L.I. vergleicht die
Tiefenmesser. |
||
83. Während des Flutens und Lenzens der
Regler ist auf Schlagseite des Bootes zu achten und diese zu beseitigen. |
||
84. Ist trimmen mit Leuten notwendig, so soll
dies innerhalb des Vor- und Achterschiffs vorgenommen werden, z.B. „Bugraum
zwei Mann voraus“. Auf den Befehl: |
||
L.I.: „Räume voraus bzw. achteraus“ |
||
läuft die Besatzung in ihren Räumen bis zum vorderen
bzw. achteren wasserdichten Schott. Auf den Befehl: |
||
L.I. „Abteilungen voraus“ bzw. „achteraus“ | ||
laufen sie jeweils bis zum druckfesten Schott an der Zentrale bzw. in die Endräume. | ||
Sind besonders starke Trimmwirkungen erforderlich, wird es auf die ganze Bootslänge ausgedehnt: | ||
L.I.: „Alle Mann voraus bzw. achteraus“. |
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Es laufen nur die jeweils abkömmlichen Soldaten. Rudergänger,
Zentralemannschaften und die Fahrmannschaften der Maschine bleiben auf
ihren Posten. |
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Auf den Befehl: |
||
L.I.: „Auf Station“ |
||
laufen die Soldaten wieder auf ihre rollenmäßige Tauchstation. |
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85. Das Lenzen und Fluten der Regler wird nur
mit „Lenzen“ und „Fluten“ unter Angabe der Menge
in Litern oder Tonnen befohlen. Ein Ankündigungskommando wie „Klar
zum lenzen“ hat zu unterbleiben. |
||
Lenz-, Flut- und Trimmbefehle müssen stets mit Mengenangabe
erfolgen, um auf jeden Fall der Gewichts- und Trimmveränderung
eine Grenze zu setzen. |
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- 26 - |
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86. Das Boot wird nun mit mindestens 3° Vor-
und Achterlastigkeit zweimal durchgependelt, so daß die Restluft
aus den Tauchzellen mit Sicherheit entweichen kann. Dann folgt, wenn
Rückpendeln beendet: |
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L.I. an K.: „Boot ist durchgependelt“. |
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87. K.: „Entlüftungen schließen“. |
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L.I. wiederholt den Befehl, der gleichzeitig als Ausführungskommando
gilt. Die Entlüftungen werden geschlossen und dem L.I. gemeldet |
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a) bei mittleren Booten: |
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Posten: „Entlüftung Eins, Drei beide, Zwei-Vier beide sind
zu und gesichert“. |
||
„Fünf ist zu und gesichert“. |
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Die Meldung des Postens Entlüftung Fünf erfolgt erst nach
Meldung Eins bis Vier; |
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b) bei großen Booten: |
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Posten: „Entlüftung Eins, Zwei-Drei sind zu und probiert, |
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Entlüftung Vier-Fünf ist zu und gesichert, | ||
Entlüftungen Sechs-Sieben, Acht sind zu und probiert“ |
||
durch die Posten der Nummernfolge der Tauchzellen. (Vier-Fünf
wird bei Klarmachen zum Auftauchen umgestellt auf Hand.) Probiert heißt:
Sicherungsstecker ganz hineingesteckt, um 90° gedreht, zurückgedreht
und wieder herausgedreht. |
||
L.I. an K.: „Entlüftungen sind zu“. |
||
88. Sind Restauftrieb und Trimm wie befohlen
hergestellt, meldet |
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L.I. an K.: „Restauftrieb beträgt x t, Boot liegt nullastig“. |
||
(Es ist der Restauftrieb anzugeben, den das Boot bei eben überfluteter
Turmdecke hat.) |
||
K.: „Füllungen aufschreiben“. |
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- 27 - |
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89. L.I. wiederholt und befiehlt: |
||
„Klarmachen zum Peilen“. |
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Es werden stets gepeilt: Regler, Trimm-, Torpedo-, Schmutzwasser-,
Trinkwasser-, Waschwasserzellen und Bilgen (Literangabe), ggf. auch Motoren- und Treiböl und Lotvergleich durchgeführt. |
||
Die Meldungen, daß klar ist zum Peilen, gehen raumweise
in Richtung Zentrale. Die Weitergabe schließt eigenes Klarsein
ein, so daß der L.I. nur die Abteilungsmeldungen erhält: |
||
Posten: „Vor (Hinter-) Schiff ist klar zum Peilen“ |
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und | ||
„Zentrale ist klar zum Peilen“. |
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90. Bevor der Trimmzeiger durch Null geht: |
||
L.I.: „Peilung Achtung“, |
||
einen Augenblick vorm Durchwandern: |
||
L.I.: „Null“. |
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Auf Null werden die Peilungen vorgenommen und die Ergebnisse
an die Zentrale zur Eintragung in das tauchtagebuch gemeldet. |
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91. Diese Ablesungen sind mit der größten
Sorgfalt vorzunehmen, da sie die Grundlage für die Trimmrechnung
bilden. Sie sind deswegen bei Unstimmigkeiten zu wiederholen. |
||
Gleichzeitig wird die Wichte des Seewassers gemessen und ebenfalls
in das Tauchtagebuch eingetragen. Bei dieser Messung ist darauf zu achten,
daß der Wichtemesser sauber und frei von Öl, Fett und Luftblasen
(Wasser langsam einlaufen lassen) ist und daß das Wasser lange
genug abläuft, damit wirklich Außenbordwasser in das Meßglas
gelangt. Die Angabe der Wichte erfolgt durch Nennung der Tausendstel,
also z.B. 1,2 statt 1,0012 oder 13,5 statt 1,0135. |
||
92. Nach dem Aufschreiben der Füllungen
ist der Trimmversuch beendet. Nach Möglichkeit ist eine Tauchfahrt
anzuschließen, oder es wird aufgetaucht. |
||
- 28 - |
||
93. Bei Booten mit druckluftbetätigten
Entlüftungen ist gelegentlich das Öffnen und Schließen
der Entlüftungen mit Hand zu üben. |
||
94. Frei. |
||
95. Frei. |
||
96. Frei. |
||
97. Frei.. |
||
98. Frei. |
||
- 29 - |
||
99. Frei. |
||
100. Frei. |
||
- 30 - |
||
Abschnitt VI |
||
Prüfungstauchen |
||
101. Während beim Trimmversuch im
Allgemeinen sichere Unterlagen über Gewicht und Trimm fehlen, sind
diese beim Prüfungstauchen durch die Werte des letzten Tauchens
sowie durch die seitdem erfolgten bekannten Gewichts- und Trimmveränderungen
gegeben. Das Prüfungstauchen wird deshalb gleich mit den errechneten
Füllungen der Regler und Trimmzellen in Fahrt vorgenommen und stellt
die praktische Prüfung für die Richtigkeit der errechneten
Werte bei der Tauchfahrt dar. |
||
Je stärker das Verantwortungsgefühl für die Zusammenarbeit
im Boot gepflegt wird, desto besser wird die errechnete Füllung
mit der wirklich erforderlichen übereinstimmen. |
||
102. Schnelligkeit und Sicherheit bei
der Erledigung des Prüfungstauchens bilden ein wichtiges Ausbildungsziel. |
||
103. Der Zweck des Prüfungstauchens ist
also die Herstellung des richtigen Gewichts- und Trimmzustandes, d.h.
das Boot wird eingesteuert. Ferner dient das Prüfungstauchen der
Überprüfung der Tauchbereitschaft. |
||
Es ist im Frieden wie im Kriege an jedem Seetage einmal durchzuführen,
ferner nach jedem Umstellen eines Tauchbunkers auf Tauchzelle und nach
dem hereinnehmen von Oberdecktorpedos ins Boot. |
||
104. Ablauf des Prüfungstauchens: |
||
Befehle und Meldungen siehe Abschnitt V und XII. |
||
Auf dem Tauchplatz wird noch einmal die Wichte des Seewassers gemessen
und ggf. notwendige Berichtigung an der Reglerfüllung ausgeführt. |
||
- 31 - |
||
Der L.I. ist über die vorhandene Wassertiefe zu unterrichten.
Das Boot ist tauchklar, die Dichtigkeitsprobe ist durchgeführt,
die Tauchstationen sind besetzt. |
||
105. Auf den Befehl „Fluten“ werden
die Entlüftungen geöffnet bis auf Entlüftung Eins, die
zum schnellen Ankippen des Bootes erst später und auf gesonderten
Befehl des L.I. „Eins“ geöffnet wird. Ist dieser Befehl
etwa 5 Sekunden nach dem Flutbefehl noch nicht gegeben, so erinnert
der Posten daran durch „Frage Eins“. |
||
106. Das Boot wird mit 5—8° Vorlastigkeit
auf Tiefe gebracht. Dabei wird die befohlene Tiefe zunächst um
2—5 m untertaucht, dann das Boot zweimal 3—4° vor- und
achterlastig gemacht und die befohlene Tiefe von unten angesteuert. |
||
Falls das Durchpendeln mit zu geringer Lastigkeit ausgeführt
wird, bleibt Restluft in den Tauchzellen. Dadurch wird eine ruhige Tiefensteuerung
unmöglich gemacht, weil die Luft bei jeder Tiefenänderung
ein anderes Volumen einnimmt und so das Boot beim Tiefergehen laufend
schwerer und beim Höherkommen laufend leichter wird (Boot pumpt
auf einer Luftblase). |
||
107. Nach der Meldung des |
||
L.I.: „Boot ist durchgependelt“ |
||
folgt stets der Befehl des |
||
K.: „Entlüftungen schließen“. |
||
108. Das Einsteuern des Bootes erfolgt
grundsätzlich für die kleinste Fahrtstufe auf Sehrohrtiefe
und 1/2—1° vorlastig. (Bei Seegang oder stark vertrimmtem
Boot erfolgt das Vor- bzw. Grobeinsteuern einschließlich der durchzuführenden
Peilungen zweckmäßig bei einer Tiefe von 20—60 m.)
Fehler, die beim Einsteuern in bezug auf die Lastigkeit gemacht werden,
wirken sich besonders unheilvoll aus. Nach dem Einsteuern muß
das Boot in jeder Lage, die beim Angriff überhaupt eintreten kann,
sicher in der Hand des L.I. sein, ohne daß Änderungen der
Füllungen vorgenommen werden. Es ist deshalb bei der Ausbildung
ein besonderes Schwergewicht auf Übungen im sicheren Einsteuern
zu legen. |
||
- 32 - |
||
109. Der L.I. stellt den richtigen Gewichts-
und Trimmzustand des Bootes her und läßt Peilungen durchführen.
Die Füllungen aller wasserführenden Zellen und aller Bilgen
werden genommen und in das Tauchtagebuch eingetragen. |
||
L.I. an K.: „Boot
ist eingesteuert für eine (beide) Maschinen kleine (langsame) Fahrt
voraus, auf x m 1° vorlastig. Füllungen sind notiert (bzw.
genommen, werden noch notiert)“. |
||
110. Frei. |
||
- 33 - |
||
Abschnitt VII |
||
Alarmtauchen |
||
111. Das Alarmtauchen ist ein kriegsmäßiges
Manöver und bildet die Grundlage der Frontausbildung einer Besatzung.
Planmäßige Vorübungen zum Alarmtauchen unter gleichzeitigem
Zeitnehmen sind deshalb besonders wichtig. Sie sind so oft wie möglich
vorzunehmen und in ihren Anforderungen allmählich zu steigern.
Erst die Gewißheit, daß jeder Mann der Besatzung die ihm
zukommenden Handgriffe und Maßnahmen mit unbedingter Sicherheit
beherrscht, berechtigt den Kommandanten, kriegsmäßiges Alarmtauchen
auszuführen. |
||
112. In fortgeschrittenem Ausbildungszustand
ist das Alarmtauchen unter folgenden erschwerenden Bedingungen zu üben: |
||
a) Während
des Anblasens oder Ausblasens der Tauchzellen, |
||
b) Während
des Ladens mit einer ausgekuppelten Welle. |
||
Ferner ist aus dem bereits eingeleiteten Alarmtauchmanöver
das Auftauchen zu üben. |
||
113. Vor Beginn der Alarmtauchübungen hat
grundsätzlich eine Dichtigkeitsprobe und ein prüfungstauchen
stattzufinden. Auf ausreichende Wassertiefe ist zu achten. |
||
114. Der Ablauf des Alarmtauchmanövers ist
folgender: |
||
Das Boot fährt über Wasser mit beiden Dieselmotoren.
(bei Übungen sind alle Fahrtstufen wechselweise anzuwenden. In
fortgeschrittenem Ausbildungszustand: beide Maschinen GFV und 2 x GFV.)
Flutklappen der Tauchzellen, Entlüftungen der wasserdichten Back
und des wasserdichten Hecks sind auf. Trimm und Gewicht des Bootes sind
nach dem letzten Prüfungs- |
||
- 34 - |
||
tauchen auf dem Laufenden zu halten.
Die Wache ist auf Kriegsmarschstationen, die Freiwache in den Wohnräumen.. |
||
115. Befehl: „Alarm!“. |
||
Der Rudergänger legt die Alarmglocke
und ruft laut „Alarm“. Er legt hierauf beide Maschinentelegraphen
auf „Tauchen“, schaltet die Empfänger um auf „Beide
Räume“, legt die Alarmglocke aus und schaltet schließlich
die M.T.-Empfänger um auf „E-Maschine“. Die Maschinentelegraphen
bleiben auf „Tauchen“ liegen, bis E-Maschine auf GFV legt
oder eine neue, andere Fahrtstufe vom Kommandanten befohlen wird. |
||
116. Jeder Mann der Besatzung wiederholt den
Befehl laut, so daß sichergestellt ist, daß auch die Schlafenden
durch den Befehl geweckt werden. Auf das laute Ausrufen des Befehls
ist besonders zu achten, weil der im Boot noch herrschende Lärm
übertönt werden muß und der Befehl auch bei Ausfall
von Alarmglocke, Flackerlicht und Maschinentelegraph in den Dieselmotorenraum
gelangen muß. |
||
117. Alarmtauchen erfolgt stets wachweise gemäß
Rollentafel (z.B. Typ VII zusätzliches Aufziehen des wachfreien
Obermaschinisten und Zentralemaaten). Die Rollen sind so zu verteilen,
daß das Alarmtauchmanöver stets von der Wache durchgeführt
werden kann. |
||
118. Die Dieselmotoren werden sofort abgestellt,
die Dieselkupplungen ausgerückt, die E-Maschine selbständig
auf GFV geschaltet, alle Kopf-, Fußventile und Abgasklappen bzw.
–Ventile geschlossen. |
||
Die Tiefenruder werden „vorn unten hart“ „hinten
mitte“ gelegt. |
||
119. Zusätzlich zu allen vorhandenen Meldeanlagen
erhält der L.I. folgende Meldung mündlich: |
||
Vom Dieselraum über Zentrale „Klar“.
(Meldung schließt vom Diesel Abgasklappen und Fußventile,
bei großen booten Ab- und Zuluftkopfventile sowie Entsichern und
Umstellen auf Luft der mittleren Entlüftung, ein. Die Weiterleitung
von der Zentrale hinten schließt Kopfventile ein.) |
||
- 35 - |
||
Bei Booten mit Meldeanlage zeigt die hell brennende Lampe, daß
die Bordabsperrung zu ist (bei Nichtaufleuchten unbedingt Rückfrage
erforderlich!) |
||
120. Darauf |
||
L.I. an K.: „Ist
klar“, |
||
W.O. an L.I. „ist
zu“, wenn Turmluk eingeklinkt ist |
||
K.: „Fluten“. |
||
121. L.I. wiederholt den Befehl. Die Entlüftungen
werden geöffnet, die Entlüftung Eins auf den Befehl des |
||
L.I.: „Eins“. |
||
Um starke Vorlastigkeit zu vermeiden, erinnert Posten Entlüftung
Eins ggf. den L.I. daran, durch |
||
Posten: „Frage Eins“. |
||
Die Posten melden an L.I. in der Reihenfolge der Nummern der
Tauchzellen, daß die Entlüftungen auf sind. |
||
122. Darauf |
||
L.I. an K.: „Entlüftungen sind auf“. |
||
K.: „Auf x m gehen“. (An der Front im Allgemeinen auf 80
m). |
||
L.I. wiederholt den Befehl und gibt ihn mündlich an alle Räume. |
||
123. Während des Flutens werden E-Maschinenraum
und Dieselmotoren vollständig tauchklar gemacht und an L.I. gemeldet.
Posten: „Hinterschiff ist tauchklar“. |
||
Die Druckmesser der Kühlwasserleitungen sind zu beobachten,
ebenso die Entwässerungen der Gasräume der Abgasleitungen. |
||
124. Sobald die Lastigkeitswaage anzieht, ist
das Oberdeck überflutet, und das Boot fällt schnell vorlastig.
Es soll im Allgemeinen so getaucht werden, daß Oberkante Brückenschanzkleid
und Heck gleichzeitig zu Wasser kommen. Dementsprechend ist für
jeden Bootstyp das Maß der Vorlastigkeit festgelegt: |
||
Typ II und VII: 8 bis 15°, |
||
Typ IX C, IX D, X B und XIV: 7 bis 12°. |
||
- 36 - |
||
125. Nur bei eingefahrenen Frontbooten darf das
hintere Tiefenruder bei Einleitung des Tauchmanövers mit kleinen
Ausschlägen unten gelegt werden. Bei großen Booten ist Stützen
mit „Hinten unten“ zweckmäßig und erlaubt. Die
Grenze ist abhängig vom Bootstyp und vom Ausbildungsstand der Besatzung.
Beim Vorlastigfallen des Bootes wird das hintere Tiefenruder sofort
entsprechend oben gelegt, um eine übermäßige Vorlastigkeit
zu vermeiden. Große Boote müssen entsprechend der gewünschten
Lastigkeit mit „hinten unten“ stützen. |
||
126. Beim Alarmtauchen an der Front kommt es
in den meisten Fällen darauf an, nicht nur von der Oberfläche
schnellstens wegzukommen, sondern auch möglichst schnell eine größere
Tiefe zu erreichen. Dazu ist das Boot ab 20 m energisch anzukippen (ggf.
mit Kursänderung) und mit 15 bis 30° Vorlastigkeit zum schnellen
Tiefergehen zu steuern. |
||
127. Frei. |
||
128. Frei. |
||
129. Frei. |
||
- 37 - |
||
130. Frei. |
||
A. Untertriebszellen |
||
131. Bei Booten mit Untertriebszellen wird wie
folgt verfahren: Die Untertriebs¬zellen werden, wenn das Boot alarmtauchklar
ist, über Wasser gefüllt gefahren, so daß dem Boot ein
der Größe der Zellen entsprechender Untertrieb gegeben ist.
Nach der Ausführung des Befehls „Fluten“ und merklicher
Falltendenz werden die Untertriebszellen auf den Befehl des L.I. „Ausdrücken“
ausgedrückt. |
||
Der beste Zeitpunkt des Ausdrückens für mittlere Boote
ist eine Tiefe von etwa 8 bis 10 m, für große Boote eine
Tiefe von 10 bis 12 m. Erfahrungsgemäß beruht die Wirkung
der Untertriebszellen in erster Linie im schnelleren Durchbrechen durch
die Wasseroberfläche beim Tauchen. Da die schnelle Erreichung großer
Tiefen fast ausschließlich von der Lastigkeit und der Fahrtstufe
abhängig ist (etwa 25 bis 30°, 2 x G.F.), ist es falsch, die
Untertriebszellen auf größerer Tiefe auszudrücken, da
der äußerst geringe Vorteil in keinem Verhältnis zu
der Gefahr steht, in die das Boot in einem solchen Falle geraten kann.
Insbesondere steigen der Luftverbrauch und die Ausdrückdauer ganz
erheblich. |
||
132. L.I.: „Ausdrücken“. |
||
Daraufhin wird das Ventil „Ausdrücken Untertriebszellen“
aufgerissen und mit höchstmöglichem Druck (20 bis 30 at) ausgedrückt.
Dabei werden die Leitungen „Restwasserprüfen“ beobachtet
und, sobald Luft austritt, das Flutventil schnell geschlossen. Wenn
beide Luft haben, wird das Ventil „Ausdrücken Untertriebszellen“
auf 5 bis 10 at gekniffen und, sobald beide |
||
- 38 - |
||
Flutventile zu sind, ganz geschlossen.
Rufe des nichtausdrückenden |
||
Posten: „Luft“, |
||
„Ist zuuu“. |
||
Nach Beendigung des Ausdrückens erfolgt nochmaliges Prüfen
der Untertriebszellen mit der Leitung „Restwasserprüfen“,
dann Meldung an L.I. durch ausdrückenden |
||
Posten: „Untertriebszellen sind ausgedrückt“. |
||
133. Die Druckunterschiedsmesser sind zu beobachten,
besonders beim Ausdrücken (Gefahr des Sprengens bei geschlossenem
Flutventil) und beim Steigen des Bootes. Mehr als 2 at Überdruck
gegen außenbords sind unzulässig und müssen ausgeglichen
werden. |
||
Ausgleichen erfolgt nach vorheriger Anfrage beim L.I. (zwecks
Weitergabe an Turm) durch vollständiges Öffnen des Ventils
„Entlüften Untertriebszellen“, zweckmäßig
bis zu einem Innendruck von 1,5 at (Außendruck auf Sehrohrtiefe). |
||
134. Frei. |
||
135. Frei. |
||
136. Frei. |
||
- 39 - |
||
137. Frei. |
||
138. Frei. |
||
139. Frei. |
||
140. Frei. |
||
B. Vorfluten
vorderer Tauchzelle bei Alarm |
||
141. Booten in der Heimat ist das Vorfluten der
vorderen bzw. vorderen und mittleren Tauchzellen verboten. |
||
142. Fahren mit vorgefluteten Tauchzellen ist
verboten, weil dadurch Marschgeschwindigkeit und Stabilität herabgesetzt
werden. Das Boot kann bei nicht mehr ganz dichten Entlüftungen,
vor allem bei Nacht, ohne daß dies vom brückenpersonal rechtzeitig
bemerkt wird, wegsacken und unterschneiden. Der durch das Vorfluten
erreichbare Zeitgewinn steht in keinem Verhältnis zu der damit
verbundenen Gefahr für das Boot. |
||
- 40 - |
||
143. Wird während des Ausblasens erneut
Alarm gegeben, so darf in diesem Zustand kein vorzeitiges Öffnen
der vorderen Entlüftung erfolgen. |
||
144. Die Tauchzeiten der mittleren boote sind
so günstig – sie liegen im Allgemeinen unter einer halben
Minute –, daß das Vorfluten im Allgemeinen nicht nötig
ist. Es bleibt dem Ermessen des Kommandanten überlassen, ob auf
dem eingefahrenen Frontboot bei Alarm die Entlüftung der Tauchzelle
Fünf ohne weiteres geöffnet wird. Maßgebend hierfür
ist die Wetterlage, der Ausbildungsstand des Bootes und sonstige besondere
Umstände. |
||
Es muß jedoch durch den Kommandanten sichergestellt sein,
daß stets eine klare Anweisung vorliegt, ob bei Alarm vorgeflutet
werden soll oder nicht. |
||
145. Bei großen Booten (Typ IX C,
IX D, X B und XIV) ist das Vorfluten der vorderen Tauchzelle bzw. der
vorderen und mittleren Tauchzellen auf Alarm dem Ermessen des Kommandanten
anheimgestellt. |
||
Bei gut eingefahrenen Frontbooten ist es üblich und nichts
dagegen einzuwenden. |
||
146. Frei. |
||
147. Frei. |
||
- 41 - |
||
148. Frei. |
||
149. Frei. |
||
150. Frei. |
||
- 42 - |
||
Abschnitt VIII |
||
Tauchfahrt |
||
A. Allgemeines |
||
151. Das Boot ist eingesteuert für
KFV (oder LFV) auf x m 1° vorlastig. |
||
152. Der Befehl des L.I. über die
zu steuernde Tiefe wird vom vorderen Rudergänger, über die
zu steuernde Lastigkeit vom hinteren Tiefenrudergänger wiederholt.
Im Gegensatz zum Seitenrudergänger werden Tiefenruderlagenbefehle
nicht wiederholt, sondern sofort ausgeführt und ihre Ausführung
ebenfalls nicht gemeldet. |
||
153. Der Tiefenbefehl wird vom L.I. durch
mündliche B.Ü. an alle Räume gegeben. Bug- und Heckraum
vergleichen diese Meldung mit ihren Tiefenmessern und melden Abweichungen
von mehr als 10 m. |
||
154. Im Boot herrscht peinliche Ruhe, jedes nicht
unbedingt erforderliche Hin- und Hergehen hat zu unterbleiben. Die Wachablösung
erfolgt durch Austausch einzelner Soldaten. Sachen werden durchgereicht,
nicht geholt. Jedes Anstellen von Pumpen, auch Handpumpen (Koch), darf
nur mit Genehmigung des Kommandanten erfolgen. |
||
155. Sobald die Möglichkeit besteht, sind
über Kreuz zwei Regler klar zum Fluten und zwei Regler klar zum
Lenzen, und zwar der eine etwa halbvoll unter 3 bis 4 at als Flachlenzregler,
der andere etwa 2/3 voll unter 10 bis 12 at als Tiefenregler, zu fahren.
Boote mit nur zwei Reglern fahren einen als Flut-, den anderen als Tiefenregler. |
||
Die Entwässerung am Anblaseverteiler ist etwas geöffnet,
damit keine Schleichluft in Tauchzellen gelangen und Luftblasen bilden
kann. |
||
- 43 - |
||
Die Druckmesser für geringen Meßbereich (Dieselausblase-
und Saugedruckmesser der Lenzpumpen) sind abgestellt und entlastet. |
||
Die Bilgen sind laufend zu beobachten. Sie werden stündlich
gepeilt und dem L.I. gemeldet. |
||
156. Jede Arbeit oder Veränderung an der
Torpedowaffe, die Gewichts- oder Trimmveränderungen hervorruft,
muß vom L.I. genehmigt werden, da die Tiefensteuerleitung dadurch
wesentlich beeinflußt wird. |
||
Seitenruderhartlagen machen das Boot stark achterlastig. Der
Seitenrudergänger muß daher die Hartlage stets ankündigen
durch die Meldung: |
||
Rudergänger: „Ruder
über 15“. |
||
Legt er das Ruder wieder mittschiffs, so meldet er: |
||
Rudergänger: „Ruder
kommt auf“. |
||
Der L.I. bestätigt diese Meldung durch Wiederholen. |
||
157. Bei längeren Tauchfahrten sind von
4 Stunden ab stündlich Luftmessungen vorzunehmen. Der O2-Gehalt
darf bis 18% abnehmen und der CO2-Gehalt bis 2% steigen. |
||
158. Frei. |
||
159. Frei. |
||
160. Frei. |
||
- 44 - |
||
B. Fahren auf
Sehrohrtiefe |
||
161. Auf Sehrohrtiefe meldet der L.I. laufend
Tiefe und Tendenz des Bootes bei Abweichungen von mehr als 20 bis 50
cm (je nach Seegang). |
||
162. Bei starkem Seegang ist ein Zuhochkommen
besonders gefährlich. Ggf. muß der L.I. sofort energisch
Gegenmaßnahmen treffen, also höhere Fahrt anfordern, zufluten,
Untertriebszellen füllen, beim Herausschlagen des Bootes befehlen:
„Entlüftungen öffnen“. |
||
163. Das Lenzen erfolgt im Allgemeinen mit Luft
aus dem Flachlenzregler. Zweckmäßig wird beim Einsteuern
und beim Lenzen größerer Mengen, wenn es die Lage erlaubt,
mit Pumpe aus einem Flutregler gelenzt. |
||
Das Trimmen erfolgt grundsätzlich mit Luft. |
||
164. Drucköl für Sehrohrantrieb
wird vom ZMt. ohne besonderen Befehl von Hand aufgepumpt, wenn der Flaschendruck
unter 60 kg/cm2 gefallen ist, nach vorheriger Ankündigung: |
||
ZMt.: „Drucköl wird gepumpt“. |
||
165. Bei Sehrohrhandhabung wird vom Turm an Zentrale
stets das vollständige Aus- und Einfahren des Sehrohres gemeldet
mit: |
||
K.: „Sehrohr wird aus- (ein-) gefahren“. |
||
166. Bei ganz ausgefahrenem Sehrohr findet
ein ständiger Sehrohrvergleich statt: |
||
Beim Unterschneiden: |
||
L.I.: „Sehrohr schneidet unter“. |
||
K.: „Null“. |
||
L.I.: „x m“. |
||
Beim Freikommen: |
||
L.I.: „Sehrohr kommt frei“. |
||
K.: „Durch“. |
||
L.I.: „x m“. |
||
- 45 - |
||
167. Frei. |
||
168. Frei. |
||
169. Frei. |
||
170. Frei. |
||
C. Schnell auf
20 m gehen. Schnell auf Sehrohrtiefe gehen |
||
171. „Schnell auf 20 m gehen“ ist,
als Gefahrenmanöver zu betrachten. Es muß also schnell und
energisch durchgeführt werden. Hierbei ist anzustreben, daß
die Vorlastigkeit stetig bei 5 bis 8° liegt, damit das Heck nicht
höher als das Brückenschanzkleid kommt. |
||
- 46 - |
||
172. K.: „Schnell auf 20 m gehen“. |
||
L.I.: wiederholt. |
||
Der Rudergänger legt Maschinentelegraph auf GFV, beide Tiefenrudergänger
legen „unten hart“, Tiefenruder hinten hält nach dem
Ankippen grundsätzlich Lastigkeit. |
||
173. Zur Vermeidung von Unruhe im Boot nicht
mit Leuten trimmen. (Ausnahme kleine Boote.) Es ist auf mittleren und
großen Booten unzweckmäßig wegen Störungsbekämpfung.
Die Auswirkung setzt verhältnismäßig spät ein und
ist dann schwerer zu beherrschen. |
||
174. Die befohlene Tiefe wird etwas untertaucht
und mit Fahrtverringerung von unten her angesteuert. |
||
175. Frei. |
||
176. Das entgegengesetzte Manöver „Schnell
auf Sehrohrtiefe gehen“ ist ebenfalls schnell auszuführen.
Vorher völlige Ruhe im Boot und horchen! |
||
Wichtig ist, daß das Boot die Rammgefahrenzone, 20–13
m, schnell durchsteigt, beim Freikommen des Sehrohrs möglichst
geringe Fahrt hat (Schaumstreifen) und nullastig liegend langsam weitersteigt.
Ein Klebenbleiben kurz vorm Freikommen des Sehrohrs muß ebenso
vermieden werden wie ein Zuhochkommen. |
||
177. „Schnell auf Sehrohrtiefe gehen“. |
||
L.I. wiederholt. |
||
Das Boot wird mit Fahrterhöhung und durch energisches Ankippen
mit den Tiefenrudern mit etwa 3 bis 5° Achterlastigkeit zum Steigen
gebracht. Währenddessen pumpt der ZMt. Drucköl auf. |
||
- 47 - |
||
178. Bei 18 m erfolgt Fahrtverringerung, und
das Sehrohr wird ausgefahren. |
||
Der L.I. meldet dem Kommandanten 18 m und ab 2 m vor Sehrohrtiefe
laufend die Tiefe mit stimmlicher Betonung, aus der die Tendenz erkennbar
ist. |
||
L.I.: „Sehrohr kommt frei“. |
||
K.: „Durch“. |
||
L.I.: „x m“. |
||
179. Bei diesem Manöver ist ein Zuhochkommen
besonders gefährlich. Sobald diese Gefahr besteht, sind sofort
energische Gegenmaßnahmen zu treffen. |
||
War das Boot auf 20 m oder tiefer eingesteuert, so muß
eine je nach Seegang und Bootstyp bestimmte Mindestmenge für die
Fahrt auf Sehrohrtiefe zugeflutet werden. |
||
180. Frei. | ||
D. Fahren auf
großer Tiefe |
||
181. Zum Ansteuern großer Tiefen (über
40 m), gibt der L.I. den Tiefenbefehl und die Tiefenänderungen
von 10 zu 10 m durch B.Ü. an alle Räume. |
||
Da das Boot auf größerer Tiefe an Volumen verliert,
muß es durch rechtzeitiges lenzen leichter gemacht werden (für
Typ VII-Boote etwa 1 t auf 100 m). Es ist zweckmäßig, eine
größere Menge zu lenzen, da das Boot durch das eintreibende
Leckwasser ohnehin schwerer wird. |
||
182. Ab 20 m sind die Mündungsklappen der
Torpedorohre mit Rücksicht auf die Torpedos zu schließen.
Die Tiefenmesser für geringe Tiefen sind rechtzeitig abzustellen
und zu entlasten. Tiefenrudergänger melden das erfolgte An- und
abstellen mit: |
||
Ruderg.: „ . . . . Tiefenmesser ist an- (ab-) gestellt“. |
||
Zur Vermeidung von Irrtümern ist bei Wachwechsel zu übergeben,
welche Tiefenmesser abgestellt sind. |
||
- 48 - |
||
183. Ab 40 m ist allen Absperrungen und Durchbrechungen
des Druckkörpers sowie den Bilgen eine erhöhte Aufmerksamkeit
zuzuwenden. |
||
Die Sehrohre sind auf die Puffer aufzulegen. Die Hauptlenzpumpe
ist auf Hintereinanderschaltung umzustellen. Bei ausreichender Förderhöhe
kann mit Pumpe allein, bei ausreichendem Überdruck des Tieflenzreglers
mit Luft allein gelenzt werden. |
||
184. Ist das Nachziehen von Luken oder sonstigen
Verschlüssen notwendig, so sind die Soldaten dafür abzuteilen,
die beim Höherkommen die Verschlüsse um den gleichen Betrag
lockern. Mit den Stopfbuchsen der Stevenrohre ist ebenso zu verfahren. |
||
Wassereintritte, insbesondere an den Abgasklappen und Stopfbuchsen
der Stevenrohre, sind sofort dem L.I. zu melden. |
||
185. Beim lenzen auf ganz großer Tiefe
wird mit Hauptlenzpumpe (Hintereinanderschaltung) aus einem unter Druck
befindlichen Regler gelenzt. Dabei darf die Förderhöhe der
Pumpe, d.h. der Druckunterschied zwischen Eintritt (Reglerdruck) und
Austritt (Außenbordsdruck), höchstens 8 at betragen. Wird
ein Regler unter mehr als 14 at gesetzt, so sind zur Vermeidung von
Schottrissen die benachbarten druckfesten Zellen (Untertriebszelle,
Regelbunker) ebenfalls etwas unter Druck zu setzen. |
||
186.
Beim längeren Fahren auf großer Tiefe wird das Boot durch
eintretendes Wasser (Stevenrohre, Abgasklappen) zu schwer und achterlastig.
Bei erforderlicher Schleichfahrt (Horchverfolgung) ist Steuern auf Luftblase
stets besser, als stark achterlastig zu fahren. Die mittlere Tauchzelle
wird dazu kurzzeitig (3 bis 5 Sek.) und kräftig (20 bis 30 at),
notfalls mehrmals, angeblasen. |
||
Das Wasser aus dem Hinterschiff wird mittels Handnotlenzpumpe
oder Hilfslenz- und Trimmpumpe in einen druckfreien Regler gepumpt (notfalls
auch mit Pützen in Bugraum- und Zentralebilge). |
||
- 49 - |
||
187. Beim Steuern auf Luftblase ist beim
Höherkommen des Bootes die angeblasene Tauchzelle schluckweise
zu entlüften, entsprechend der Luftblasenvergrößerung,
bei glatter See ins Bootsinnere. Die Atmung der Luftblase ist auf großen
Tiefen außerordentlich gering. Die Wanderung der Luftblase und
des Bilgenwassers macht das Boot lastigkeitsmäßig labil.
Die Tiefensteuerung wird jedoch kaum erschwert, wenn starke Lastigkeitsänderungen
und vor allem Lastigkeitsumkehrung vermieden werden. |
||
188. Frei. |
||
189. Frei. |
||
190. Frei. |
||
191. Das Anblasen aller Tauchzellen in größeren
Tiefen ist auf ganz besondere Notfälle (Durchsacken bei Wassereinbruch)
zu beschränken, da der Druckluftverbrauch sehr hoch ist. Dafür
geht weiter oben die Luft verloren, da dann das Boot bereits voll ausgeblasen
ist. Bei ungleichem Anblasen wird eine anfänglich geringe Krängung
oder Lastigkeit beim Höherkommen immer größer, da die
Luft den Weg des geringsten |
||
- 50 - |
||
Widerstands nimmt. In solchen Fällen
sind zur Verringerung der Krängung oder Lastigkeit die entsprechenden
Anblaseventile zu kneifen. |
||
Soll das Boot unter Wasser bleiben, so müssen sehr zeitig
die Entlüftungen wieder geöffnet werden (eins später,
notfalls eins nochmals kräftig anblasen, damit das Boot auch vorlastig
wird). |
||
192. Soll von größerer Tiefe auf Sehrohrtiefe
gegangen werden, so ist auf 20 m zum Einsteuern und eingehendem Horchen
eine Zwischenstufe einzulegen. |
||
193. Frei. |
||
194. Frei. |
||
195. Frei. |
||
E. Schleichfahrt |
||
196. Auf den Befehl „Schleichfahrt“
geht die E-Maschine auf Schleichfahrtumdrehungen. Sie sind für
jedes Boot durch Abhorchversuche festgelegt. Der Maschinentelegraph
wird dazu auf die diesen Umdrehungen nächstgelegene Fahrtstufe
gelegt. |
||
- 51 - |
||
197. Es werden sämtliche Hilfsmaschinen
im Boot abgestellt bis auf E-Kompaßanlage, Tiefenrudermotoren,
Seitenrudermotor und 0,3 kW-Horchumformer. Diese werden erst auf besonderen
Befehl des Kommandanten abgeschaltet. |
||
Die Lichtspannung wird auf 90 bis 100 Volt (letztere für
den E-Kompaßumformer) herunter geregelt. |
||
198. Im Boot wird nur geflüstert, auch bei
erforderlicher B.Ü. am Sprachrohr und Telephon. Auch das geringste
Geräusch hat zu unterbleiben, z.B. Klappern der Töpfe, erforderliche
Bewegungen erfolgen lautlos. |
||
199. Der Befehl zum Beendigen der Schleichfahrt
lautet: |
||
K.: „Schleichfahrt beendet“. |
||
200. Frei. |
||
- 52 - |
||
Abschnitt IX |
||
Auftauchen |
||
201. Nachdem der Kommandant sich durch Rundblick
und Horchpeilung überzeugt hat, daß das Boot auftauchen kann,
gibt er den Befehl |
||
K.: „Klarmachen zum Auftauchen“ |
||
und befiehlt den Anzug für Brückenwache. |
||
L.I. wiederholt und gibt den Befehl mündlich an alle Räume. |
||
202. Das Boot geht hierauf noch nicht höher. |
||
Ein Dieselmotor wird zum Ausblasen und der andere zur sofortigen
Fahrt nach dem Auftauchen klargemacht. Der Befehl schließt die
Erlaubnis zum Anstellen der Ersatzmotorenölpumpe ein. Die Verdichter
werden klar gemacht zum Anstellen. |
||
Die Entlüftungen werden noch einmal nachgefaßt, auf
geschlossenen Zustand geprüft und an L.I. gemeldet. |
||
Die Untertriebszellen werden bis auf Außenbordsdruck ausgeglichen. |
||
Überdruck über 40 mb ist nach Möglichkeit mit
dem E-Verdichter abzupumpen, um ein Mitreißen der Säure beim
Öffnen des Turmluks zu verhindern. |
||
Inzwischen macht die Brückenwache sich fertig und hält
sich klar. |
||
203. Die Einzelmeldungen an den L.I. lauten: |
||
Posten: „Entlüftung . . . . ist nachgefaßt, zu und
gesichert“. |
||
(Entsprechend bei großen Booten: Probiert.) |
||
Diesel: „Diesel sind klar, Stb. fährt“. |
||
ZMt.: „Untertriebszellen sind ausgeglichen“. |
||
Brückenmt.: „Brückenwache ist klar“. |
||
- 53 - |
||
204. L.I. an K.: „Unterdeck ist klar zum
Auftauchen, Stb. fährt, Überdruck x mb“. |
||
K.: „Auftauchen“. |
||
L.I. wiederholt. Der Befehl geht durch mündliche B.Ü.
an alle Räume. |
||
Die Entwässerung des Anblaseverteilers wird geschlossen,
der E-Verdichter angestellt und das zum späteren Druckausgleich
erforderliche Diesel-Fußventil halb geöffnet. |
||
205. Zum Auftauchen wird auf GFV gegangen, weil
bei einem vielleicht notwendigen sofortigen erneuten Tauchen (Fliegeralarm)
hohe Fahrt unbedingt erforderlich ist. Das Boot wird mit Tiefenrudern
„vorn oben hart“, „hinten oben 5—10“ achterlastig
angekippt und zunächst dynamisch hochgezogen. Es meldet |
||
L.I. an K.: „Boot steigt“, und befiehlt sofort |
||
L.I.: „Untertriebszellen öffnen“ (Flutventile werden
geöffnet). |
||
L.I. an K.: „13 m“, „12“, von m zu m. |
||
206. K.: „Anblasen“. |
||
L.I.
wiederholt, Zentralemaat bläst ohne Zeitverzug an. |
||
While blowing the negative buoyancy tanks are filled without further
orders. |
||
Während der Dauer des Anblasens werden die Untertriebszellen ohne
weiteren Befehl gefüllt. |
||
L.I. an K.: „Turmluk kommt frei“, befiehlt abschließend bei 7,5 m. | ||
L.I.: „Druckausgleich“. |
||
Auf diesen Befehl wird das (bei großen Booten Stb.) Dieselluftkopfventil
unter peinlicher Beobachtung der zugehörigen Entwässerung
3—4 Gang geöffnet. Druckausgleich erfolgt nur auf Befehl
des L.I. |
||
Der Kommandant kurbelt jetzt das Turmluk auf. Wobei jedoch die
Sperrklinke eingeklinkt sein muß. |
||
- 54 - |
||
207. Für jeden Bootstyp ist ein besonderer
Anblasebefehl erlassen, der angibt, welche Tauchzellen anzublasen sind.
Dieser Absicht soll die Stellung der Anblaseventile am Anblaseverteiler
entsprechen. Bei Booten mit mehreren Beladungsarten ist er so aufgeteilt,
daß bei jeder Beladungsart immer dieselben Tauchzellen angeblasen
werden. |
||
Die hintere Tauchzelle ist immer mit anzublasen, weil sonst bei während
des Auftauchens notwendig werdendem Alarmtauchen das Boot nur schwer
vorlastig fällt. |
||
208. Ist das Boot heraus und genügend
angeblasen und tritt nach dem ersten kurzen Tiefersetzen des Bootes
keine Falltendenz mehr auf, folgt |
||
L.I. an K.: „Boot ist raus“ und |
||
„Druckausgleich ist hergestellt (bzw. überdruck noch 80,
60, . . . . mb)“. |
||
K.: „Druckluft fest“. |
||
L.I. wiederholt. |
||
209. Der Kommandant öffnet durch aufschlagen
der Sperrklinke das Turmluk. |
||
K.: „Turmluk
auf“. |
||
L.I. wiederholt und gibt
den Befehl mündlich an alle Räume. |
||
Jetzt wird das Kopfventil, mit dem Druckausgleich gemacht wurde,
sofort wieder geschlossen und an L.I. gemeldet |
||
Posten: „(Stb.) Dieselluftkopfventil ist zu“. | ||
210. Der Kommandant geht auf die Brücke,
dazu W.O. und befiehlt, wenn oben alles klar: |
||
K.: „Ausblasen mit Dieseln“, „Brückenwache aufziehen“. |
||
L.I. wiederholt die Befehle, die Brückenwache zieht auf, jedoch
bleibt ein Tiefenrudergänger zur Beobachtung von Lastigkeit und
Tiefe an den Tiefenrudern. |
||
L.I.: „Dieselluftkopf-
und -Fußventil öffnen“, „Diesel anstellen zum
Ausblasen“. |
||
- 55 - |
||
Die gemäß Ausblasebefehl festgelegten Ausblaseventile
werden geöffnet. |
||
Posten: „Dieselluftkopf- und -Fußventile sind auf“. |
||
Der Ausblasediesel fährt an und meldet durch |
||
Posten: „Ausblasediesel läuft“. |
||
211. Für jeden Bootstyp ist ein besonderer
Ausblasebefehl erlassen, der die Reihenfolge der Tauchzellen beim Ausblasen
festlegt. |
||
Bei Booten, deren Ausblaseleitungen nicht in den Restwasserspiegel
heruntergezogen sind, dürfen die Ausblaseventile in der Zentrale
erst geöffnet werden, wenn der Ausblasedruckmesser den vorgeschriebenen
Druck anzeigt. Der Diesel muß daher in diesem Fall mit der äußeren
Abgasklappe (bzw. Ventil) beim Anfahren den Ausblasedruck regeln. |
||
212. L.I. z.B.: „Eins und fünf werden
ausgeblasen“. |
||
Die Füllung der Untertriebszellen wird an L.I. gemeldet. |
||
Posten: „Untertriebszellen sind gefüllt“. |
||
Während des Auftauchmanövers steht der L.I. unter dem
Zentraleluk und sorgt für Ruhe und Tauchdisziplin im Boot. Es hat
keiner zur Zentrale zu laufen. |
||
Während des Ausblasens bleibt das Tiefenruder „vorn
oben hart“ liegen. L.I. und Zentralemaat beobachten laufend Tiefe,
Lastigkeit und Ausblasedruck. |
||
213. Beide E-Maschinen laufen noch GFV, für
Fahrseite |
||
K.: „Stb. (Bb.) Maschine stopp“, |
||
„Stb. (Bb.) umschalten auf Diesel“, |
||
nach der Ausführungsmeldung des Rudergängers |
||
K.: „Stb. Maschine LFV (HF)“. |
||
Sobald der Fahrdiesel Umdrehungen aufgenommen hat, für E-Maschinen-Seite |
||
K.: „Bb. (Stb.) Maschine stopp“. |
||
Das Angehen mit dem Fahrdiesel erfolgt kriegsmäßig,
sobald das Boot raus ist. |
||
- 56 - |
||
214. Von der Brücke wird nach der Zentrale
gegeben, welche Tauchzellen blasen. Die entsprechenden Ausblaseventile
werden geschlossen. Die Zeit für das Ausblasen muß vom L.I.
laufend mit Stoppuhr überwacht werden, da nachts bei Seegang Beobachtung
des Blasens oft nicht möglich ist. In diesem Falle |
||
L.I. an K.: „Ausblasen beendet“, |
||
sonst normalerweise nach Beobachtung von der Brücke |
||
K.: „Alle haben geblasen“. |
||
L.I. wiederholt. |
||
215. L.I.: „Diesel fest blasen“ (geballte
Faust zeigen). |
||
Posten: „Ausblasediesel steht“. |
||
Nach dem Ausblasen werden die Tiefenruder „vorn oben sieben“
und „hinten oben fünf“ gelegt und die Schaltknöpfe
anschließend gegen unbeabsichtigtes Legen gesichert. |
||
Die Tiefenruder bleiben während der Überwasserfahrt
so liegen, um der Gefahr des Unterschneidens entgegenzuwirken. Die Zentralewache
beobachtet bei Überwasserfahrt regelmäßig die unveränderte
Lage der Tiefenruder. |
||
216. K.: „Wegtreten von Tauchstationen,
Boot bleibt tauchklar“. |
||
„Boot bleibt tauchklar“ heißt: Es bleiben alle Bordabsperrungen
zu bis auf die betrieblich notwenigen. Der Befehl „Wegtreten von
Tauchstation“ darf erst gegeben werden, wenn die Tauchzellen ganz
ausgeblasen sind. Soll das Boot in angeblasenem zustand längere
Zeit an der Oberfläche bleiben, so bleibt die Besatzung stets auf
Tauchstation bis auf die Brückenwache. |
||
217. Ggf. wird vor dem Befehl „Wegtreten
von Tauchstation“ befohlen, |
||
K.: „Flutklappen, wd. Back, wd. Heck schließen”. |
||
L.I. wiederholt den Befehl,
der gleichzeitig als Ausführungskommando gilt. |
||
- 57 - |
||
Posten: „Flutklappen sind zu“, |
||
„Wd. Back, wd. Heck ist zu”. |
||
L.I. an K.: “Flutklappen, wd. Heck, wd. Back sind zu“. |
||
218. Mit dem Ausblasediesel kann sofort nach
Beendigung des Ausblasens angegangen werden, d.h. er kann ebenfalls
ohne Anforderung umgeschaltet werden. |
||
219. Die Luken an Oberdeck dürfen friedensmäßig,
soweit die Wetterlage es erlaubt, nur auf besonderen Befehl und dann
auch nur geöffnet werden, wenn alle Tauchzellen ausgeblasen und
die Flutklappen zu sind. |
||
220. Nach dem Schließen der Flutklappen
müssen die Anblaseventile am Anblaseverteiler der Tauchzellen und
-bunker, deren Flutklappen zu sind, ebenfalls geschlossen werden. |
||
221. Während bzw. nach dem Auftauchen erfolgt |
||
a) Luftpumpen. Die Verdichter werden von der
Maschine selbsttätig angestellt (E-Verdichter bei Auftauchen, Ju-Verdichter,
sobald ein Diesel läuft) und gemeldet |
||
Posten: „Beide Verdichter laufen“ (bzw. „E- oder Ju-Verdichter
läuft“). |
||
b) Lüften des Bootes und anschließend
der Batterie mit Ablüfter. |
||
c) Lenzen der Bilgen nach vorheriger Anfrage
bei der Brücke. |
||
Nach dem Lenzen wird die Hauptlenzleitung sofort wieder bewässert
und die Pumpe durch Pumpen von See nach See durchgespült, um Pumpe
und Leitung von Ölresten zu befreien, anschließend der Filter
ausgewechselt und gereinigt. Das Bewässern der Hauptlenzleitung
dauert 1/2 Minute (falls länger: Vorsicht! Akkubilgen!). |
||
d) Laden der Batterie, falls erforderlich. Der
L.I. prüft selbst den Absaugedruck der Batterien und befiehlt danach: |
||
L.I.: „Von L.I. Ladung einlegen“. |
||
- 58 - |
||
Nur auf diesen Befehl wird seitens der E-Maschine die Ladung
eingelegt und zurückgemeldet: |
||
Posten: „An L.I. und Brücke, Ladung ist eingelegt“. |
||
222. Frei. |
||
223. Frei. |
||
224. Frei. |
||
225. Frei. |
||
226. Frei. | ||
- 59 - |
||
227. Frei. |
||
228. Frei. |
||
229. Frei. |
||
230. Frei. |
||
- 60 - |
||
Abschnitt X |
||
Auf Grund legen, vom
Grund lösen |
||
231. Nach dem Befehl „Grund ansteuern“,
„Lot anstellen“ wird das Boot mit geringer Vorlastigkeit
(2—3°) und wenig Fahrt auf Tiefe gebracht. Um Beschädigungen
der Ruder und Schrauben zu vermeiden, ist Achterlastigkeit auf jeden
Fall zu verhindern. |
||
In Gewässern mit starkem Strom wird der Grund mit stärkerer
Vorlastigkeit (3—7°) gegen den Strom angesteuert. Bei Treibsandgefahr
ist das Sehrohr vor dem Grundansteuern bis zum glatten Hals auszufahren.
Bei Tiefen über 60m ist das Sehrohr stets aufzusetzen. |
||
232. Der L.I. gibt durch B.Ü. an alle Räume |
||
L.I. „Boot steuert Grund an“. |
||
Zeigt das Lot nur noch 2 m unter Kiel, werden die Maschinen gestoppt.
Ist Grundberührung im Boot spürbar (leichte Erschütterung
im Boot, Lastigkeitswaage geht auf Null, Tiefenmesser zeigt kein weiteres
Fallen), folgt Meldung. |
||
L.I. an K.: „Boot hat Grund berührt, Wassertiefe x m“,
darauf |
||
K.: „Boot festlegen“. |
||
233. L.I. wiederholt den Befehl und läßt
in die Regler fluten oder Untertriebszellen füllen. Gleichzeitig
wird die Wichte des Seewassers gemessen. Zum Festlegen des Bootes genügt
im Allgemeinen ein Untertrieb von 1—2 t. Geringe Vorlastigkeit
ist zweckmäßig. |
||
Bei Seegang kann ein Stoßen des Bootes durch eine gewisse
Vermehrung des Untertriebs aufgehoben werden. Zu großer Untertrieb
setzt jedoch die Stabilität des Bootes zu sehr herab, so daß
die Schlingerbewegungen noch stärker werden. Ist mit starkem Untertrieb
keine Hilfe gegen Stoßen zu erzielen, so ist das Boot mit wenig
Untertrieb und leichter Vorlastigkeit auf den Grund zu legen. |
||
- 61 - |
||
Bei Strom von geringer Stärke versuche
man, das Boot mit Untertrieb auf den Grund festzulegen. Schon bei 1,5—2
sm Strom schlägt das Boot jedoch leicht quer, es schlingert, stößt
und treibt. Auch dann ist es besser, das Boot leicht vorlastig auf den
Bug zu legen. |
||
234. Ist das Boot trotz aller Gegenmaßnahmen
auf dem Grunde nicht in eine ungefährliche Lage zu bringen, so
ist es, wenn die sonstigen Umstände es erlauben, besser vom Grunde
zu lösen und durch Tauchfahrt mit kleinster Fahrt in der Nähe
des angestrebten Schiffsortes zu halten. |
||
Steigt das Boot, obwohl Untertrieb vorhanden sein müßte,
so sind zunächst die Entlüftungen noch einmal zu öffnen,
damit etwaige Schleichluft entweichen kann. |
||
235. Nach dem Festlegen des Bootes, zieht die
Grundwache auf; Wache hat stets ein Offizier (L.I. oder W.O.), falls
Lage und Ausbildungszustand es erlauben, auch ein Obermaschinist. Die
übrige Stärke der Wache richtet sich nach dem Bootstyp und
der Lage. Außer bei den Offizieren (die Wachoffiziere gehen mit
Wache) wird die Grundwache vom technischen Personal gestellt. |
||
236. Während des Aufgrundliegens
sind Tiefenmesser, Trimmzeiger, Lastigkeitswaage, E-Kompaß, Druckmesser
der Regler und Bilgen laufend zu beobachten und halbstündlich die
festgestellten Werte aufzuschreiben. Ungewöhnliche Geräusche
sind sofort zu melden. Bei längerem Liegen sind Luftuntersuchungen
vorzunehmen und gegebenenfalls Luftreinigung und der erforderliche Sauerstoffzusatz
anzustellen. |
||
Bei schlickigem Grund kann ein Verstopfen der Tiefenmesser eintreten,
was sich durch einen Vergleich mit den Druckmessern in der Kühlwasserleitung
oder in der Druckleitung der Hauptlenzpumpe feststellen läßt.
Als Gegenmaßnahme sind die Tiefenmesserleitungen bei abgestellten
Tiefenmessern durchzublasen. Das Aufgrundliegen an Stellen mit schlickigem
Grund oder mit losen Sandbänken ist besonders beim Strom oder Sturm
zu vermieden, da die Gefahr des Versandens besteht. |
||
- 62 - |
||
237. Soll das Boot vom Grunde gelöst werden,
folgt der Befehl: |
||
K.: „Boot vom Grund lösen“, |
||
„Auf Tauchstation“. |
||
Zunächst ist die Horchanlage zu besetzen und bei Friedensübungen
mit U.T. anzufragen, ob andere Boote in der Nähe sind. |
||
Nach längerem Aufgrundliegen sind alle Bilgen in die dafür
bestimmte Tauchzelle zu lenzen. Die Füllungen aller Bunker und
Zellen sind zu prüfen, und die Wichte des Seewassers ist zum Vergleich
zu messen. |
||
238. Die Regelzellen sind zunächst mit der
Hauptlenzpumpe so weit zu lenzen, bis rechnungsmäßig Auftrieb
vorhanden ist. Nun ist mit dem Lenzen aufzuhören und abzuwarten,
ob das Boot sich vom Grunde löst. Geringer Auftrieb wirkt nur sehr
langsam. Ein Voraus- und Achterausnehmen der Besatzung (außer
Zentrale- und Maschinenbedienung) unterstützt das Lösen vom
Grunde. Nötigenfalls wird mit der Hilfslenzpumpe weiter gelenzt,
um ein möglichst sanftes Lösen vom Grunde zu erreichen. Und
ein zu schnelles Hochschießen des Bootes zu vermeiden. |
||
Das Anblasen mit Druckluft beim lösen vom Grunde muß
wegen des aufsteigenden Luftschwalls vermieden werden. Ist jedoch das
Anblasen nicht zu umgehen, so hat dies hinten zu geschehen, da sich
hierdurch das Boot leichter vom Grunde löst als durch das Anblasen
der mittleren Tauchzellen. Nach dem Lösen des Bootes vom Grunde
sind die Tauchzellen sofort wieder zu fluten. Das Anblasen der Tauchzellen
ist vorsichtig auszuführen, damit unzulässige Drücke
in den Tauchzellen vermieden werden, falls die Flutklappen im Schlamm
liegen. |
||
239. Das Boot ist während des Lösens
vom Grunde vorlastig zu halten (mindestens 2°), damit Ruder und
Schrauben nicht beschädigt werden. Sobald das Boot vorlastig und
vorn und hinten frei ist, darf mit den Schrauben angegangen werden. |
||
- 63 - |
||
240. Frei. |
||
- 64 - |
||
Abschnitt XI |
||
Conduct in difficult
situations |
||
A. Wassereinbruch |
||
241. Hat das Boot durch unbeabsichtigt eingedrungene
Wassermengen so großen untertrieb erhalten, daß es zum Sinken
gebracht worden ist, so sind vor dem Anblasen der Tauchzellen, Tauchbunker,
der Wasserdichten Back oder wasserdichten Hecks folgende Überlegungen
anzustellen: |
||
a) Wieviel Tonnen Wasser sind in das Boot eingedrungen? |
||
b) Welche Tauchzellen, Tauchbunker usw. sind voraussichtlich
beschädigt? |
||
c) Genügt das An- oder Ausblasen der Tauchzellen oder
anderer Auftriebsmöglichkeiten, um dem Boot genügend Auftrieb
zu geben? |
||
Der Zweck dieser Überlegungen soll sein, den planlosen und meist
nutzlosen Verbrauch von Druckluft weitmöglichst zu vermeiden. |
||
242. Dem Kommandanten und dem L.I. erwachsen daher die Pflicht, den verfügbaren Druckluftvorrat bei Betätigung der verschiedenen Sicherheitseinrichtungen nur mit größter Wirtschaftlichkeit zu verwenden. Genügt das Anblasen der Tauchzellen nicht, so muß angestrebt werden, durch Vonbordgabe weiterer Gewichte Auftrieb zu schaffen. Die Reihenfolge, in der zu versuchen ist, das Boot zu erleichtern und dadurch an die Oberfläche zu bringen, ist: |
||
a) Tauchzellen und Tauchbunker (ggf. auch feste Bunker, wasserdichte
Back, wasserdichtes Heck) an- oder ausblasen. |
||
b) Regelzellen, Trimmzellen lenzen oder ausdrücken. |
||
c) Torpedozellen lenzen. |
||
d) Anker fallenlassen. |
||
e) Torpedos herausschießen, wenn möglich, Rohr nach
jedem Schuß lenzen. |
||
f) Treibölbunker und Motorenölvorratstanks lenzen. |
||
- 65 - |
||
243. Falls ein U-Boot gesunken ist und
die Besatzung nicht mehr in der Lage ist, das Boot mit eigenen Mitteln
an die Oberfläche zu bringen, ist nach Slippen der Rettungseinrichtungen
(soweit eingebaut) und Klarmachen der Tauchretter das Aussteigen vorzubereiten. |
||
Da bei Unfällen in der Heimat in den meisten Fällen
damit gerechnet werden kann, daß die Untergangsstelle bekannt
ist und Hilfsfahrzeuge bald eintreffen, ist mit dem Aussteigen, sofern
es die Lage im Boot erlaubt, noch zu warten. In einem solchen Falle
erfolgt die Aufforderung zum Aussteigen nach Durchführung der notwendigen
Vorbereitungsmaßnahmen seitens der Hilfeleistenden. |
||
Falls eine Hilfsleistung von außen mit Sicherheit nicht
erfolgen kann, ist das Aussteigen baldmöglichst durchzuführen. |
||
244. Bei Wassereinbrüchen, die nicht sofort
zum Sinken des Bootes führen, ist zu versuchen, das Boot durch
Anblasen von Tauchzellen oder Tauchbunkern zu halten. Boote in der Heimat
tauchen sofort wieder auf. |
||
245. Auf Booten mit druckfesten Abteilungen können
die Nachbarräume von den Zufluchtsräumen aus unter Druck gesetzt
werden. Das heißt nach Verlassen des Raumes, in dem der Wassereinbruch
liegt, kann nach Kenntnis der Lage des Lecks dem Boot durch Ausblasen
des ganzen Raumes ggf. seine Schwimmfähigkeit erhalten bleiben.
Es hat jedoch nur dann Zweck, den Raum anzublasen, wenn das Leck weit
genug unten liegt. |
||
246. Frei. |
||
247. Frei. |
||
- 66 - |
||
B. Versenken
des Bootes |
||
248. Für Ausführung des Befehls „Boot
versenken“ wird gewöhnlich nicht viel Zeit zur Verfügung
stehen. Es ist daher, wenn der Kommandant sich zum versenken des Bootes
hat entschließen müssen, rechtzeitig durch das Boot zu geben:
„Klarmachen zum Versenken“. So schnell wie möglich
wird der Befehl ausgeführt: „Alle Mann aus dem Boot“.
Der Kommandant bleibt auf der Brücke, der L.I. und der Zentralemaat
bis zuletzt im Boot. |
||
249. Die Entlüftungen werden beim „Klarmachen
zum Versenken“ entsichert, auf Booten mit Untertriebszellen werden
die Füllventile der Untertriebszellen geöffnet, klar zum Füllen
durch Sammelentlüftung, außerdem werden die Anschlußventile
für die Flutregler geöffnet, klar zum Fluten durch Bodenventil. |
||
250. Der L.I. bleibt durch das Sprachrohr in
Verbindung mit dem Kommandanten zur Entgegennahme des Versenkungsbefehls.
Danach werden die Entlüftungen je nach Lage des Bootes geöffnet.
Knickhebelentlüftungen gegen Zurückschlagen sichern! (Bedienungsschlüssel
für Notverschlußklappen dazwischen stecken.) |
||
251. Ist Zeit genug vorhanden, um das Boot sprengen
zu können, werden Sprengpatronen an den Flutleitungen der Torpedozellen,
den Filtern der Kühlwasserleitungen (Bordventile vorher öffnen),
am Austritt der Lenzleitung, W.C. u.ä. angebracht. |
||
252. Frei. |
||
253. Frei. |
||
- 67 - |
||
C. Bekämpfung
großer Lastigkeiten |
||
254. Grundsätzlich sind große Lastigkeiten,
hervorgerufen durch ein vertrimmtes Boot oder durch falsche Tiefensteuermaßnahmen,
bei klaren Tiefenrudern (gleichgültig ob mit Motor- oder Handbetrieb)
durch hohe Fahrt (GF oder AK) und bei Vorlastigkeit durch „oben
hart“, bei Achterlastigkeit durch „unten hart“ liegende
Tiefenruder zu bekämpfen. Bei Vorlastigkeit kann noch das Seitenruder
in Hartlage gelegt werden. Bei sehr großen Lastigkeiten kann zur
schnelleren Beseitigung der Lastigkeiten die am tiefsten liegende Tauchzelle
kurz und kräftig angeblasen werden. Es ist besonders zu beachten,
daß beim Entlüften die vordere Tauchzelle noch im vorlastigen
Zustand entlüftet werden muß. |
||
255. Bekämpfung starker Vorlastigkeit bei
Wassereinbruch. Sofort stoppen und Mitte und vorn anblasen, Mitte etwas
gekniffen. Tiefenruder hart oben, Seitenruder in Hartlage. Nimmt Lastigkeit
ab, hinten anblasen, damit Boot nicht mehr als 10—15° achterlastig
fällt. Mitte dann ggf. wieder ganz anblasen. Wird das Boot achterlastig,
sofort auf A.K. gehen, um Boot auch dynamisch hochzubringen. Soll Boot
anschließend unter Wasser bleiben, ist noch im vorlastigen Zustand
„klar bei Entlüftungen“ und „Entlüftung
öffnen“ zu befehlen. |
||
256. Bekämpfung harter Achterlastigkeit
bei Wassereinbruch. Sofort auf A.K. gehen, Mitte und hinten anblasen,
Mitte etwas kneifen. Nimmt Lastigkeit ab, vorn mitblasen, damit Boot
nicht umgekehrt lastig fällt, und Mitte ggf. wieder ganz öffnen.
Soll anschließend unter Wasser geblieben werden, Boot durch Öffnen
der Entlüftungen Mitte und vorn und Weiterblasen hinten vorlastig
machen, Tauchzelle Eins erst im vorlastigen Zustand entlüften. |
||
257. Frei. |
||
- 68 - |
||
258. Frei. |
||
259. Frei. |
||
260. Frei. |
||
- 69 - |
||
Abschnitt XII |
||
Tauchkommandos |
||
A. Vorbemerkungen |
||
261. Mündliche Befehlsübermittlung
im Boot ist die wichtigste. Sie muß in jeder nur denkbaren Lage
einwandfrei und sicher klappen. Die Kommandos, Befehle und Meldungen
erfolgen ausschließlich in der vorgeschriebenen Form. Vor Weiterleitung
sind sie zu wiederholen. |
||
262. Befehlsanlage wird nur vom L.I. besprochen
und dient ausschließlich der Befehlsgebung. In Gefahrfällen
und bei Allemannsmanövern kann sie vom Rudergänger zur zusätzlichen
Durchgabe der Befehle mit besprochen werden („Alle Mann aus dem
Boot“, „Ruderversager“, „Mann über Bord“). |
||
263. Sprachrohr dient für
Befehle und Meldungen der Torpedowaffe (z.B. Torpedoeinstellungen),
ebenso erfolgen Meldungen, Rückfragen über Zentrale an L.I.
(z.B. Entwässern, Mündungsklappen) durch Sprachrohr. Anpfeifen
unterbleibt unter Wasser. |
||
264. B.Ü. Telefon wird
unter Wasser mit nur einer Viertelumdrehung angeläutet. Der Angerufene
meldet sich mit Raum, Dienstgrad und Name (z.B. „Bugraum, Gefr.
Meier“), darauf der Anrufer ebenso (z.B. „Zentrale, L.I.“),
Zwischenanrufe werden mit „Achtung“ beantwortet. Die durchgegebenen
Befehle, Anfragen, Meldungen usw. werden stets vom Empfänger wiederholt
und bei wortgetreuer oder sinngemäßer Wiederholung vom Abgebenden
mit „richtig“ bestätigt. |
||
Ist die B.Ü. erledigt, sagt der Anrufer „Ende“
und hängt nach Wiederholung ein. Bei längerer B.Ü. durch
Telefon (z.B. Tiefenruderausfall, Peilungsmeldungen) wird vom ZMt. stattdessen
nach Erledigung befohlen: „Verbindung geht ein“. |
||
- 70 - |
||
Sprachrohrbenutzung erfolgt sinngemäß
nach denselben Grundlagen (Wiederholung, „Richtig“, „Verbindung
geht ein“). |
||
265. Erläuterung der folgenden Zusammenstellung: |
||
+ = bedeutet Durchgabe durch Befehlsanlage, |
||
B = bedeutet Befehl, |
||
M = bedeutet Meldung, |
||
W = bedeutet Wiederholung bzw. Wiederholung und Weitergabe. |
||
266. Frei. |
||
267. Frei. |
||
268. Frei. |
||
- 71 - |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- 72 - |
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Anhang |
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Anleitung für
die Ausführung der Druckdockversuche |
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Hinweis: Die Bundesmarine baute 1967 ein neues Druck-Dock "C". Technische Daten: Verdrängung: 13.106 t, Länge: 93,0 m, Breite: 26,50 m Tiefgang: 3,60 m. Im Jahre 2011 wurde Dock "C" außer Dienst gestellt, weil es nicht groß genug war, um die neuen U-Boote vom Typ 212A unterzubringen. Klicken Sie hier, um ein Foto von Dock "C" anzuzeigen |
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